| Grundlage |
Tarifvertragswerk Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und Tarifgemeinschaft
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Geltungszeitraum: 1. Januar 2004 bis 31. Oktober 2013 |
Entgeltrahmen-
tarifvertrag |
Gemäß ihrer überwiegend ausgeführten Tätigkeiten sind Mitarbeiter
in neun Entgeltgruppen einzustufen. |
| Entgelttarifvertrag |
Mindestvergütung seit dem 1. November 2011:
Entgeltgruppe 1 = 7,89 Euro pro Stunde
Entgeltgruppe 9 = 17,76 Euro pro Stunde
Bei ununterbrochenem Einsatz im selben Kunden-Unternehmen ist ein einsatzbezogener
Zuschlag zu vergüten:
1,5 Prozent nach neun und 3,0 Prozent nach zwölf Kalendermonaten. |
| Kalkulationsaufbau |
Unsere Kalkulation erfasst
diese Kostenarten zuzüglich Unternehmensgewinn:
Vertragslohn (produktive und unproduktive Zeiten)
Sozialleistungen
Sozialversicherungsbeiträge
Verpflegungsmehraufwand
Abgaben, Beiträge
Vertrieb und Verwaltung |
| Zuschläge |
Der ermittelte Stundenverrechnungssatz erhöht sich gegebenenfalls
um Zuschläge für Mehr-, Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. |