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Preisbildung

Diese Faktoren bestimmen unsere Kalkulation


Grundlage Tarifvertragswerk Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und Tarifgemeinschaft Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Geltungszeitraum: 1. Januar 2004 bis 31. Oktober 2013
Entgeltrahmen-
tarifvertrag
Gemäß ihrer überwiegend ausgeführten Tätigkeiten sind Mitarbeiter in neun Entgeltgruppen einzustufen.
Entgelttarifvertrag Mindestvergütung seit dem 1. November 2011:
Entgeltgruppe 1 = 7,89 Euro pro Stunde
Entgeltgruppe 9 = 17,76 Euro pro Stunde
Bei ununterbrochenem Einsatz im selben Kunden-Unternehmen ist ein einsatzbezogener Zuschlag zu vergüten:
1,5 Prozent nach neun und 3,0 Prozent nach zwölf Kalendermonaten.
Kalkulationsaufbau Unsere Kalkulation erfasst diese Kostenarten zuzüglich Unternehmensgewinn:
Vertragslohn (produktive und unproduktive Zeiten)
Sozialleistungen
Sozialversicherungsbeiträge
Verpflegungsmehraufwand
Abgaben, Beiträge
Vertrieb und Verwaltung
Zuschläge Der ermittelte Stundenverrechnungssatz erhöht sich gegebenenfalls um Zuschläge für Mehr-, Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.