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So funktioniert Zeitarbeit bei Amicus |
Gesetzliche Grundlagen
Zeitarbeitsunternehmen bedürfen einer amtlichen Erlaubnis. Ausstellende
und kontrollierende Behörde ist die jeweils zuständige Regionaldirektion der
Bundesagentur für Arbeit.
Zusätzlich gelten die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Der Gesetzgeber definiert die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung nicht als
Zeitarbeit oder Personalleasing, sondern als Leiharbeit. Er unterscheidet begrifflich
zwischen Leiharbeitnehmer (Zeitpersonal), Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen) und
Entleiher (Auftraggeber des Verleihers).
Wesentliches Merkmal
Zeitarbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) erbringen ihre Arbeitsleistungen nicht
im Unternehmen ihres Arbeitgebers (Verleiher), sondern auf Arbeitsplätzen im Betrieb
eines anderen Arbeitgebers (Entleiher).
Tarifvertrag
Amicus ist Mitglied des Bundesverbandes Zeitarbeit e. V. (BZA).
Somit unterliegen wir den zwischen dem BZA und der Tarifgemeinschaft des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB) getroffenen Tarifvereinbarungen.
Arbeitgeberfunktion
Amicus Mitarbeiter sind fest angestellt. Arbeitsrechtliche Grundlage ist ein
schriftlich vereinbarter Arbeitsvertrag. Er regelt alle üblichen Leistungen wie Probezeit,
Gehalt, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung und Kündigungsfristen sowie Sozialleistungen wie
Entgeltumwandlung, Verpflegungsmehraufwand, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Lieferfähigkeit
Amicus beschäftigt derzeit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Menschen mit
unterschiedlicher sozialer Herkunft und beruflicher Entwicklung. Unsere Auftraggeber
können somit Arbeitsleistungen für nahezu alle Tätigkeiten disponieren:
| Produktion und Technik |
Administration- und Verwaltung |
| un- und angelerntes Hilfspersonal |
Personal mit kaufmännischer Ausbildung |
| Facharbeiter |
Personal mit kaufmännischer Ausbildung mit Spezialkenntnissen |
| Meister, Techniker, Ingenieure |
Personal mit Hochschulausbildung |
Weisungsbefugnis delegiert an entleihende Unternehmen
Während die Disziplinarbefugnis gegenüber unseren Arbeitnehmern bei Amicus
verbleibt, übertragen wir das Weisungsrecht des Arbeitgebers auf unsere Kunden.
Dies gewährleistet - im Unterschied zum Werkvertrag -, dass Amicus Mitarbeiter
vollumfänglich in den Betriebsablauf des jeweiligen Entleihers integriert sind.
Unsere Kunden bestimmen also wer, was, wann, womit und wie in ihrem Betrieb getan
werden soll.
Sie bleiben somit Herr im eigenen Haus.
Überlassungsdauer zeitlich unbefristet
Durch die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist die Überlassungsdauer
seit Januar 2004 nicht mehr auf 12 Monate befristet, sondern zeitlich unbefristet möglich.
Honorierung der Dienstleistung
Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Amicus und seinen Auftraggebern ist - wie
gesetzlich gefordert - der schriftlich zu vereinbarende Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.
Neben anderen Angaben weist er den zuvor vereinbarten Stundenverrechnungssatz verbindlich
aus.
Darüber hinaus bestätigt der jeweilige Kunde mit rechtsverbindlicher Unterschrift die
wöchentlich geleisteten Arbeitsstunden.
Stundensatz und Zahl der erbrachten Arbeitsstunden bestimmen die Höhe
des Rechnungsbetrags.
Qualitätsnachweis
Über sechzig Prozent unserer kaufmännischen Mitarbeiter übernehmen unsere Kunden
in ein traditionelles Arbeitsverhältnis.
Im gewerblichen Bereich liegt die Übernahmequote je nach Fachrichtung zwischen
30 und 40 Prozent.