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Das Arbeitsverhältnis in der Zeitarbeit |
Wenn Sie wissen wollen, was es mit der Zeitarbeit auf sich
hat, erfahren Sie hier das Wichtigste.
Normales Arbeitsverhältnis
Ein Arbeitsverhältnis bei Amicus unterscheidet sich arbeits- und sozialrechtlich
durch nichts von einer traditionellen Beschäftigung.
Amicus Mitarbeiter erhalten einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Sie sind also genauso
fest angestellt und abgesichert wie in jedem anderen Unternehmen. Denn als
Arbeitgeber übernimmt Amicus alle Arbeitgeberpflichten und -risiken:
Amicus Mitarbeiter erhalten Monat für Monat pünktlich Ihr Gehalt.
Die lohngebundenen gesetzlich festgelegten Steuern und Sozialabgaben führen wir genauso
ab wie beispielsweise die Beiträge zur Berufsgenossenschaft und zum
Landeswohlfahrtsverband.
Der kleine Unterschied
Amicus Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbringen ihre Arbeitsleistung nicht in
unseren Unternehmen, sondern auf Arbeitsplätzen im Betrieb unseres jeweiligen Kunden.
Warum nutzen Amicus Kunden unsere Dienstleistung?
Dafür gibt's vor allem zwei Gründe. Der erste Grund ist dann gegeben, wenn eigenes
Stammpersonal unseres Kunden ausfällt, - sei's durch Urlaub, Krankheit, Elternzeit oder
Kündigung - und niemand im Unternehmen verfügbar ist, der die zu erledigenden
Arbeiten übernehmen kann.
Zum anderen kommt es immer mal zu Situationen, bei denen das Stammpersonal arbeitsmäßig
überlastet ist. Arbeitsspitzen gibt es beispielsweise bei Terminvorverlegungen,
Betriebsumstrukturierung, unverhofftem Auftragseingang oder saisonalen Schwankungen.
Branchenspezifische Sicherheiten
Zeitarbeitsunternehmen brauchen für ihre Tätigkeit eine amtliche Erlaubnis.
Ausstellende und kontrollierende Behörde ist jeweils die Regionaldirektion der
Bundesagentur für Arbeit.
Seit 1972 gelten zusätzliche die reglementierenden Bestimmungen des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Amicus ist Mitglied des Bundesverbandes Zeitarbeit Personaldienstleistungen (BZA).
Somit sind wir verpflichtet, das zwischen dem BZA und der Tarifgemeinschaft des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB) vereinbarte Tarifvertragswerk einzuhalten.