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Vertragsbedingungen, Einkommen, Sozialleistungen |
Bevor sich Menschen für einen neuen Arbeitgeber entscheiden,
möchten sie gerne wissen, was sie verdienen und mit welchen Sozialleistungen sie
rechnen können.
Bitte sehr, hier für Sie alles zu dieser Thematik:
Vertragsbedingungen
- Arbeitsvertrag schriftlich
- Probezeit sechs Monate
- Monatsarbeitszeit zwischen 151 und 173 Stunden
- festes Monatsgehalt
- Überstundenzuschlag 25 Prozent
- Kündigungsfrist während der Probezeit zwei Wochen,
danach vier Wochen zum 15. oder Monatsende
Verdienst
Die Höhe des Einkommens richtet sich nach Art der beruflichen Ausbildung,
nach Berufserfahrung und dem aktuellem Stand der fachlichen Qualifikation.
Darüber hinaus ist die Intensität der Kundenanfrage auch von Bedeutung.
Basis der Vergütung ist der zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und
der Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) vereinbarte
Entgelttarifvertrag.
Mindestlohn
Der Tarifvertrag weist neun Entgeltgruppen aus. Danach beträgt der Mindestlohn
gemäß Entgeltgruppe West
für "ungelernte Kräfte" ohne Berufserfahrung derzeit 7,89 Euro pro Stunde.
Der Mindestlohn für Arbeitnehmer mit abgeschlossenem Studium und Berufserfahrung liegt
bei 17,76 Euro pro Stunde.
Bei ununterbrochenem Einsatz im selben Kunden-Unternehmen ist ein einsatzbezogener
Zuschlag zu vergüten:
1,5 Prozent nach neun und 3,0 Prozent nach zwölf Kalendermonaten.
Sozialleistungen
Grundlage ist der zwischen BZA und DGB geschlossene Manteltarifvertrag.
Urlaub
24 bis 30 Arbeitstage pro Jahr
Urlaubsgeld
150 bis 300 Euro pro Jahr
Weihnachtsgeld
150 bis 300 Euro pro Jahr
Verpflegungsmehraufwand
bis zu 6 Euro pro Tag, steuerfrei gemäß Lohnsteuerrichtlinien
Entgeltumwandlung
Zuschuss pro Monat 13,30 Euro ab 7. Beschäftigungsmonat
Links
http://www.bza.de und
http://www.dgb.de